BEANTRAGEN SIE BEI UNS IHREN PRESSEAUSWEIS
Der SZV stellt Presseausweise an Journalisten aus, die entweder als Freie Journalisten in unserem Verbandsgebiet (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ihren Wohnsitz haben oder die als fest angestellte Journalisten bei einem Verlag arbeiten, der in unserem Verbandsgebiet seinen Firmensitz hat. Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband.

Geprüft - Anerkannt - Legitimiert
Anerkannt: Wir stellen unseren bundeseinheitlichen Presseausweis ausschließlich an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten aus. Genau deshalb ist er anerkannt: bei Behörden, in den Reihen der Polizei, bei Messegesellschaften und bei vielen Unternehmen.
Geprüft: Wir überprüfen jedes Jahr aufs Neue, ob unsere Antragssteller einer hauptberuflichen Tätigkeit als Journalist nachgehen. Dafür verlangen wir entsprechende Nachweise wie z.B. die Vorlage von Vertragsvereinbarungen oder namentlich gekennzeichneter Presseveröffentlichungen.
Legitimiert: Die fünf Medienverbände Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ ) und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) bürgen für die Integrität des bundeseinheitlichen Presseausweises.
PREISE UND ANTRAGSFORMULARE
Angestellter Journalist
- (aus Mitgliedsverlagen)
Sammelantrag Verlage
- (aus Mitgliedsverlagen)
Freiberuflicher Journalist
- (selbstständig)
- (aus anderen Verlagen)
Zweitausstellung
- (bei Verlust)
PKW-Schild
- (zur Auslage)
NOCH FRAGEN?
Sie haben noch Fragen zum Presseausweis? Dann rufen Sie uns an! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sabine Fischer
Telefon: 0711 / 29 06 18
E-Mail: fischer(a)szv.de



