Augen auf bei Online-Anzeigen
RECHTS § RATH.34, von Rechtsanwalt Dr. Michael Rath-Glawatz, Hamburg. Das Thema diesmal: Haftung der Verlage bei offenkundig rechtswidriger Werbung. Ist ein redaktionell gestaltetes Printmedium auch anzeigenfinanziert, so muss in dessen Impressum nicht nur der Name des verantwortlichen Redakteurs, sondern auch der des „Verantwortlichen für Anzeigen“ ausgewiesen werden. Grund dieser Vorschrift der Landespressegesetze ist, dass innerhalb eines [...]