Künstlersozialversicherung sinkt auf 4,8 Prozent
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im nächsten Jahr von 5,2 auf 4,8 Prozent herabgesetzt. Das verkündete die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 am 11. August 2016 im Bundesgesetzblatt. Wer als Verlag oder Unternehmen freiberufliche künstlerische Tätigkeiten in Anspruch nimmt - darunter fallen u.a. Leistungen von freien Autoren und Grafikern - der muss auch die Künstlersozialabgabe entrichten. Mit diesen Abgaben [...]